Ultraschall-Therapie
Gezielte Tiefenwirkung durch Schallwellen
Die Ultraschall-Therapie ist ein wirkungsvolles Verfahren, das besonders bei Sehnenreizungen, Gelenkbeschwerden oder lokalen Entzündungen zum Einsatz kommt. In unserer Physiopraxis in Birkenfeld nutzen wir hochfrequente Schallwellen, die tief in das Gewebe eindringen und dort eine feine mechanische Vibration sowie eine sanfte Erwärmung erzeugen.
In der Körperwerkstatt Birkenfeld setzen wir den Ultraschall gezielt ein, um die Selbstheilungskräfte des Körpers an schwer zugänglichen Stellen wie Sehnenansätzen oder Gelenkkapseln zu unterstützen. Die Behandlung wirkt wie eine Mikromassage im Gewebe, wodurch Verspannungen gelöst und der Regenerationsprozess bei akuten sowie chronischen Beschwerden positiv beeinflusst werden kann.
Das erwartet Sie in unserer Praxis
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Mechanische Mikromassage
Die hochfrequenten Schwingungen lockern tiefliegende Gewebeschichten und fördern die Beweglichkeit von Sehnen und Bändern. -
Unterstützung bei Entzündungen
In unserer Physiopraxis nutzen wir Ultraschall, um den Zellstoffwechsel anzuregen, was das Abklingen von lokalen Entzündungen begünstigen kann. -
Lösung von Gewebeverklebungen
Die Behandlung hilft dabei, festes Narbengewebe oder Verklebungen elastischer zu machen und die Verschiebbarkeit der Gewebeschichten zu verbessern. -
Schonende Schmerzlinderung
Durch die Anregung der Zirkulation in der Körperwerkstatt Birkenfeld werden gereizte Strukturen entlastet, was besonders bei Sportverletzungen oder Überlastungssyndromen hilft.
Patienteninformationen
Für Kassen-Patienten der Körperwerkstatt Birkenfeld gilt die Regelung gem. Heilmittelrichtlinie (HMR). Wird vom Arzt kein Datum auf der Verordnung eingetragen, muss die Therapie innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung beginnen. Deshalb bitte möglichst rasch das Rezept in unserer Praxis abgeben. Der Arzt kann eine kürzere oder längere Frist bestimmen, die er in das entsprechende Feld des Rezeptes einträgt. Nach Ablauf der genannten Frist verliert das Rezept seine Gültigkeit. Für die Abstände zwischen den einzelnen Leistungen (Behandlungsintervall) ist ebenfalls die Verordnung des Arztes maßgebend.
Die Versicherten-Karte: Nur mit korrekten Daten können Leistungen in der Physiopraxis mit den Krankenkassen abgerechnet werden. Bitte bringen Sie das Rezept mit. Das nötige „Kleingeld“ mitbringen: Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung müssen – sofern Sie nicht befreit sind – Zuzahlungen leisten. Sollten Sie befreit sein, benötigen wir die aktuelle Bescheinigung der Zuzahlungsbefreiung. Wir sind verpflichtet die Zuzahlung in vollständiger Höhe bereits zu Beginn der Behandlungen in der Körperwerkstatt einzubehalten. Denken Sie bitte daran, dass die Zuzahlungen nicht unsere Vergütungen erhöhen – im Gegenteil, sie werden mit dem Vergütungsanspruch der Krankenkasse verrechnet und erhöhen zusätzlich unseren organisatorischen Aufwand in der Praxis. Ab 01.01.2004 sind neben der 10%-igen Zuzahlung des Behandlungswertes auch eine Zuzahlung je Rezept von 10 € einzuziehen. Bsp. bei einer Verordnung über 6 Einheiten Krankengymnastik: ca. 27 €.