Medizinisch notwendige Behandlungen dürfen wir weiterhin durchführen!
Der Zugang zu unserer Praxis ist nur mit medizinischer Maske oder FFP2-Maske gestattet!
(Nicht mehr erlaubt sind Stoffmasken, diverse Alltagsmasken, Kleidungsteile und Gesichtsvisiere)
Liebe Patienten, wenn Sie Erkältungssymptome haben, bleiben Sie bitte zu Hause, sagen Sie ihren Behandlungstermin rechtzeitig ab!
Ab 04.01.2021 dürfen wir nur noch Rezepte annehmen, welche mit dem neuen Formular ausgestellt sind.
Der Behandlungsbeginn muss innerhalb 28 Tagen ab Ausstellungsdatum liegen, ansonsten verliert die Verordnung ihre Gültigkeit.
Die Verordnung darf maximal 14 Tage unterbrochen werden (bei Krankheit oder Urlaub maximal 1 x 21 Tage pro Verordnung).
Gesetzlich Versicherte Patienten ab dem 18. Lebensjahr haben, sofern nicht von der Zuzahlung befreit, eine Zuzahlung von 10 € je Verordnung zuzüglich 10% des Rezeptwertes an die Physiopraxis zu zahlen. Die Praxis handelt diesbezüglich als Inkassostelle für Ihre Krankenkasse.
Vereinbarte Termine müssen bei Nichteinhaltung spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, ein nicht abgesagter Termin wird von uns gem. § 630a BGB in Rechnung gestellt.