Kiefergelenktherapie (CMD)
Funktionelle Entspannung für Kiefer und Nacken
Schmerzen im Kiefer, nächtliches Zähneknirschen oder ein knackendes Gelenk sind oft Anzeichen einer Craniomandibulären Dysfunktion (CMD). In unserer Physiopraxis in Birkenfeld bieten wir Ihnen eine spezialisierte Kiefergelenkstherapie an, um Fehlregulationen zwischen dem Kiefer und der angrenzenden Muskulatur gezielt zu behandeln.
In der Körperwerkstatt Birkenfeld wissen wir, dass Beschwerden im Kieferbereich oft weit ausstrahlen. Deshalb setzen wir manuelle Techniken ein, um die Kaumuskulatur zu lockern und Blockaden zu lösen, die häufig auch für Kopfschmerzen oder Nackenverspannungen verantwortlich sind. Unser Ziel ist es, die natürliche Harmonie in Ihrem Kieferbereich wiederherzustellen.
Das erwartet Sie in unserer Praxis
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Gezielte Kiefermobilisation
Wir lösen Spannungen direkt am Gelenk und behandeln die Kaumuskulatur, um Kiefersperren und Schmerzen zu lindern. -
Entlastung von Kopf und Nacken
Da der Kiefer eng mit der Statik des Körpers verbunden ist, behandeln wir angrenzende Bereiche mit, um Begleitsymptome wie Migräne zu reduzieren. -
Hilfe bei Zähneknirschen
Die Behandlung in unserer Physiopraxis hilft dabei, den hohen Druck aus dem Kiefersystem zu nehmen, der oft durch Stress und Knirschen entsteht. -
Funktionelle Übungen für den Alltag
Wir geben Ihnen Techniken an die Hand, mit denen Sie Fehlbelastungen im Kiefer selbst erkennen und aktiv entgegenwirken können.
Patienteninformationen
Für Kassen-Patienten der Körperwerkstatt Birkenfeld gilt die Regelung gem. Heilmittelrichtlinie (HMR). Wird vom Arzt kein Datum auf der Verordnung eingetragen, muss die Therapie innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung beginnen. Deshalb bitte möglichst rasch das Rezept in unserer Praxis abgeben. Der Arzt kann eine kürzere oder längere Frist bestimmen, die er in das entsprechende Feld des Rezeptes einträgt. Nach Ablauf der genannten Frist verliert das Rezept seine Gültigkeit. Für die Abstände zwischen den einzelnen Leistungen (Behandlungsintervall) ist ebenfalls die Verordnung des Arztes maßgebend.
Die Versicherten-Karte: Nur mit korrekten Daten können Leistungen in der Physiopraxis mit den Krankenkassen abgerechnet werden. Bitte bringen Sie das Rezept mit. Das nötige „Kleingeld“ mitbringen: Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung müssen – sofern Sie nicht befreit sind – Zuzahlungen leisten. Sollten Sie befreit sein, benötigen wir die aktuelle Bescheinigung der Zuzahlungsbefreiung. Wir sind verpflichtet die Zuzahlung in vollständiger Höhe bereits zu Beginn der Behandlungen in der Körperwerkstatt einzubehalten. Denken Sie bitte daran, dass die Zuzahlungen nicht unsere Vergütungen erhöhen – im Gegenteil, sie werden mit dem Vergütungsanspruch der Krankenkasse verrechnet und erhöhen zusätzlich unseren organisatorischen Aufwand in der Praxis. Ab 01.01.2004 sind neben der 10%-igen Zuzahlung des Behandlungswertes auch eine Zuzahlung je Rezept von 10 € einzuziehen. Bsp. bei einer Verordnung über 6 Einheiten Krankengymnastik: ca. 27 €.