Krankengymnastik nach Bobath
Bewegungsabläufe neu gewinnen und festigen
Wenn neurologische Einschränkungen den Alltag erschweren, hilft eine spezialisierte Therapie dabei, verloren gegangene Fähigkeiten möglichst zurückzuerlangen. Unsere Krankengymnastik nach Bobath setzt gezielt bei Störungen des zentralen Nervensystems an, um Ihre Bewegungsabläufe zu optimieren und Ihnen mehr Sicherheit zu geben.
In unserer Physiopraxis in Birkenfeld nutzen wir fundiertes Fachwissen, um die Zusammenarbeit zwischen Nerven und Muskeln individuell zu unterstützen. Statt starrer Übungen erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen Wege, wie Sie Ihre Mobilität und Selbstständigkeit im Alltag nachhaltig verbessern können.
Das erwartet Sie in unserer Praxis
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Förderung natürlicher Bewegungen
Wir trainieren gezielt die Koordination, damit alltägliche Abläufe wie Aufstehen oder Gehen wieder sicherer gelingen. -
Normalisierung der Muskelspannung
Durch spezifische Techniken helfen wir dabei, Spastiken zu mindern oder schlaffe Muskelgruppen wieder zu aktivieren. -
Verbesserung des Gleichgewichts
Wir stärken Ihre Körperwahrnehmung und Stabilität, um Stürzen vorzubeugen und die Sicherheit in Ihrer Umgebung zu erhöhen. -
Mehr Unabhängigkeit im Alltag
Das Training ist darauf ausgerichtet, Ihre Eigenständigkeit zu fördern und die Lebensqualität spürbar zu steigern.
Patienteninformationen
Für Kassen-Patienten der Körperwerkstatt Birkenfeld gilt die Regelung gem. Heilmittelrichtlinie (HMR). Wird vom Arzt kein Datum auf der Verordnung eingetragen, muss die Therapie innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung beginnen. Deshalb bitte möglichst rasch das Rezept in unserer Praxis abgeben. Der Arzt kann eine kürzere oder längere Frist bestimmen, die er in das entsprechende Feld des Rezeptes einträgt. Nach Ablauf der genannten Frist verliert das Rezept seine Gültigkeit. Für die Abstände zwischen den einzelnen Leistungen (Behandlungsintervall) ist ebenfalls die Verordnung des Arztes maßgebend.
Die Versicherten-Karte: Nur mit korrekten Daten können Leistungen in der Physiopraxis mit den Krankenkassen abgerechnet werden. Bitte bringen Sie das Rezept mit. Das nötige „Kleingeld“ mitbringen: Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung müssen – sofern Sie nicht befreit sind – Zuzahlungen leisten. Sollten Sie befreit sein, benötigen wir die aktuelle Bescheinigung der Zuzahlungsbefreiung. Wir sind verpflichtet die Zuzahlung in vollständiger Höhe bereits zu Beginn der Behandlungen in der Körperwerkstatt einzubehalten. Denken Sie bitte daran, dass die Zuzahlungen nicht unsere Vergütungen erhöhen – im Gegenteil, sie werden mit dem Vergütungsanspruch der Krankenkasse verrechnet und erhöhen zusätzlich unseren organisatorischen Aufwand in der Praxis. Ab 01.01.2004 sind neben der 10%-igen Zuzahlung des Behandlungswertes auch eine Zuzahlung je Rezept von 10 € einzuziehen. Bsp. bei einer Verordnung über 6 Einheiten Krankengymnastik: ca. 27 €.