Klassische Massagetherapie
Gezielte Entspannung für Muskulatur und Geist
Wenn hartnäckige Verspannungen und muskuläre Verhärtungen den Alltag belasten, bietet die klassische Massage eine effektive Möglichkeit zur körperlichen Entlastung. In unserer Physiopraxis in Birkenfeld nutzen wir bewährte Grifftechniken, um die Durchblutung zu fördern und Schmerzen im Bereich des Rückens, Nackens und der Extremitäten gezielt zu lindern.
In der Körperwerkstatt Birkenfeld setzen wir die Massagetherapie ein, um verklebte Gewebestrukturen zu lösen und den Stoffwechsel in der Muskulatur zu aktivieren. Dies führt nicht nur zu einer spürbaren Lockerung des Körpers, sondern unterstützt auch die allgemeine Regeneration nach einseitigen Belastungen oder sportlicher Aktivität.
Das erwartet Sie in unserer Praxis
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Lösen von Muskelverhärtungen
Durch gezielten Druck und Dehnung lockern wir feste Strukturen in Ihrer Muskulatur und fördern die Geschmeidigkeit. -
Verbesserung der Durchblutung
Die Behandlung regt den Blutfluss an, wodurch das Gewebe besser mit Nährstoffen versorgt und die Heilung unterstützt wird. -
Spürbare Schmerzlinderung
Indem wir muskuläre Spannungszustände reduzieren, werden druckempfindliche Stellen entlastet und Ihre Bewegungsfreiheit erhöht. -
Regeneration und Wohlbefinden
Die Massage hilft dabei, das Nervensystem zu beruhigen und körperlichen Stress abzubauen, was zu einer tiefen Erholung führt.
Patienteninformationen
Für Kassen-Patienten der Körperwerkstatt Birkenfeld gilt die Regelung gem. Heilmittelrichtlinie (HMR). Wird vom Arzt kein Datum auf der Verordnung eingetragen, muss die Therapie innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung beginnen. Deshalb bitte möglichst rasch das Rezept in unserer Praxis abgeben. Der Arzt kann eine kürzere oder längere Frist bestimmen, die er in das entsprechende Feld des Rezeptes einträgt. Nach Ablauf der genannten Frist verliert das Rezept seine Gültigkeit. Für die Abstände zwischen den einzelnen Leistungen (Behandlungsintervall) ist ebenfalls die Verordnung des Arztes maßgebend.
Die Versicherten-Karte: Nur mit korrekten Daten können Leistungen in der Physiopraxis mit den Krankenkassen abgerechnet werden. Bitte bringen Sie das Rezept mit. Das nötige „Kleingeld“ mitbringen: Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung müssen – sofern Sie nicht befreit sind – Zuzahlungen leisten. Sollten Sie befreit sein, benötigen wir die aktuelle Bescheinigung der Zuzahlungsbefreiung. Wir sind verpflichtet die Zuzahlung in vollständiger Höhe bereits zu Beginn der Behandlungen in der Körperwerkstatt einzubehalten. Denken Sie bitte daran, dass die Zuzahlungen nicht unsere Vergütungen erhöhen – im Gegenteil, sie werden mit dem Vergütungsanspruch der Krankenkasse verrechnet und erhöhen zusätzlich unseren organisatorischen Aufwand in der Praxis. Ab 01.01.2004 sind neben der 10%-igen Zuzahlung des Behandlungswertes auch eine Zuzahlung je Rezept von 10 € einzuziehen. Bsp. bei einer Verordnung über 6 Einheiten Krankengymnastik: ca. 27 €.