Elektrotherapie
Unterstützung der Regeneration und Schmerzlinderung
Wenn akute oder chronische Schmerzen die Bewegungsfreiheit einschränken, bietet die Elektrotherapie eine effektive Ergänzung zur klassischen Behandlung. In unserer Physiopraxis in Birkenfeld nutzen wir verschiedene Stromformen, um gezielt auf das Nervensystem und die Muskulatur einzuwirken, Schmerzreize zu lindern und die körpereigenen Regenerationsprozesse zu fördern.
In der Körperwerkstatt Birkenfeld setzen wir diese Therapieform individuell ein – sei es zur Lockerung verkrampfter Muskeln, zur Unterstützung der Kräftigung bei Muskelschwäche oder zur Förderung der Durchblutung im Gewebe. Die sanften Impulse dringen tief in die betroffenen Regionen vor und begleiten so den gesamten Erholungsprozess nachhaltig.
Das erwartet Sie in unserer Praxis
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Gezielte Schmerzlinderung
Durch spezifische Frequenzen können Schmerzsignale positiv beeinflusst werden, was besonders bei Nervenschmerzen oder Gelenkbeschwerden zur Entlastung beitragen kann. -
Aktivierung der Muskulatur
Wir nutzen elektrische Reize, um abgeschwächte Muskeln nach Operationen oder Verletzungen sanft zu stimulieren und den Aufbau zu unterstützen. -
Verbesserung des Gewebestoffwechsels
Die Behandlung in unserer Physiopraxis regt die Mikrozirkulation an, wodurch Regenerationsprozesse im betroffenen Bereich begünstigt werden. -
Lockerung tiefer Verspannungen
Bestimmte Stromarten helfen dabei, tiefsitzende muskuläre Spannungszustände zu reduzieren, die durch klassische Griffe allein oft schwer zu erreichen sind.
Patienteninformationen
Für Kassen-Patienten der Körperwerkstatt Birkenfeld gilt die Regelung gem. Heilmittelrichtlinie (HMR). Wird vom Arzt kein Datum auf der Verordnung eingetragen, muss die Therapie innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung beginnen. Deshalb bitte möglichst rasch das Rezept in unserer Praxis abgeben. Der Arzt kann eine kürzere oder längere Frist bestimmen, die er in das entsprechende Feld des Rezeptes einträgt. Nach Ablauf der genannten Frist verliert das Rezept seine Gültigkeit. Für die Abstände zwischen den einzelnen Leistungen (Behandlungsintervall) ist ebenfalls die Verordnung des Arztes maßgebend.
Die Versicherten-Karte: Nur mit korrekten Daten können Leistungen in der Physiopraxis mit den Krankenkassen abgerechnet werden. Bitte bringen Sie das Rezept mit. Das nötige „Kleingeld“ mitbringen: Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung müssen – sofern Sie nicht befreit sind – Zuzahlungen leisten. Sollten Sie befreit sein, benötigen wir die aktuelle Bescheinigung der Zuzahlungsbefreiung. Wir sind verpflichtet die Zuzahlung in vollständiger Höhe bereits zu Beginn der Behandlungen in der Körperwerkstatt einzubehalten. Denken Sie bitte daran, dass die Zuzahlungen nicht unsere Vergütungen erhöhen – im Gegenteil, sie werden mit dem Vergütungsanspruch der Krankenkasse verrechnet und erhöhen zusätzlich unseren organisatorischen Aufwand in der Praxis. Ab 01.01.2004 sind neben der 10%-igen Zuzahlung des Behandlungswertes auch eine Zuzahlung je Rezept von 10 € einzuziehen. Bsp. bei einer Verordnung über 6 Einheiten Krankengymnastik: ca. 27 €.