Infrarot-Wärmebehandlung
Tiefenwärme für entspannte Muskeln und Gelenke
Wenn tiefsitzende Verspannungen oder chronische Schmerzen den Bewegungsapparat einschränken, bietet die Infrarot-Wärmebehandlung eine effektive Unterstützung zur Therapie. In unserer Physiopraxis in Birkenfeld nutzen wir die sanfte Strahlungswärme, um gezielt in tiefere Gewebeschichten vorzudringen und dort die Durchblutung massiv zu fördern.
In der Körperwerkstatt Birkenfeld setzen wir diese Wärmetherapie oft als Vorbereitung für Massagen oder Krankengymnastik ein. Die Infrarotstrahlung sorgt dafür, dass sich die Gefäße weiten und die Muskulatur bereits vor der manuellen Behandlung weich und dehnfähig wird, was den Heilungserfolg spürbar steigert.
Das erwartet Sie in unserer Praxis
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Gezielte Tiefenwirkung
Im Gegensatz zu oberflächlicher Wärme dringt Infrarot tief in das Gewebe ein und erreicht auch schwer zugängliche Muskelschichten. -
Intensive Schmerzlinderung
Die thermische Belastung beruhigt gereizte Nervenenden und lindert Schmerzen bei Verspannungen, Hexenschuss oder Rheuma. -
Förderung der Durchblutung
Durch die Wärme in unserer Physiopraxis wird der Stoffwechsel angeregt, wodurch Entzündungsprodukte schneller aus dem Gewebe abtransportiert werden. -
Optimale Therapievorbereitung
Die Muskulatur entspannt sich bereits vor der aktiven Behandlung in der Körperwerkstatt, wodurch nachfolgende Griffe effektiver wirken können.
Patienteninformationen
Für Kassen-Patienten der Körperwerkstatt Birkenfeld gilt die Regelung gem. Heilmittelrichtlinie (HMR). Wird vom Arzt kein Datum auf der Verordnung eingetragen, muss die Therapie innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung beginnen. Deshalb bitte möglichst rasch das Rezept in unserer Praxis abgeben. Der Arzt kann eine kürzere oder längere Frist bestimmen, die er in das entsprechende Feld des Rezeptes einträgt. Nach Ablauf der genannten Frist verliert das Rezept seine Gültigkeit. Für die Abstände zwischen den einzelnen Leistungen (Behandlungsintervall) ist ebenfalls die Verordnung des Arztes maßgebend.
Die Versicherten-Karte: Nur mit korrekten Daten können Leistungen in der Physiopraxis mit den Krankenkassen abgerechnet werden. Bitte bringen Sie das Rezept mit. Das nötige „Kleingeld“ mitbringen: Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung müssen – sofern Sie nicht befreit sind – Zuzahlungen leisten. Sollten Sie befreit sein, benötigen wir die aktuelle Bescheinigung der Zuzahlungsbefreiung. Wir sind verpflichtet die Zuzahlung in vollständiger Höhe bereits zu Beginn der Behandlungen in der Körperwerkstatt einzubehalten. Denken Sie bitte daran, dass die Zuzahlungen nicht unsere Vergütungen erhöhen – im Gegenteil, sie werden mit dem Vergütungsanspruch der Krankenkasse verrechnet und erhöhen zusätzlich unseren organisatorischen Aufwand in der Praxis. Ab 01.01.2004 sind neben der 10%-igen Zuzahlung des Behandlungswertes auch eine Zuzahlung je Rezept von 10 € einzuziehen. Bsp. bei einer Verordnung über 6 Einheiten Krankengymnastik: ca. 27 €.