Krankengymnastik am Gerät
Gezielter Kraftaufbau für mehr Belastbarkeit
Ergänzend zur klassischen Krankengymnastik bieten wir auch gerätegestützte Krankengymnastik an. In unserer Praxis nutzen wir medizinische Trainingsgeräte, um Ihre Muskulatur dort zu stärken, wo sie Ihren Bewegungsapparat entlasten und stützen muss.
Dieser Ansatz ist besonders wirksam bei chronischen Beschwerden oder nach Operationen, um die volle Belastbarkeit im Beruf und in der Freizeit zurückzugewinnen. Statt allgemeiner Fitness steht hier die medizinisch sinnvolle Kräftigung unter therapeutischer Aufsicht im Vordergrund.
Unser moderner KGG-Gerätepark
Für Ihr Gerätetraining machen wir keine Kompromisse bei der Qualität. Unsere Praxis ist mit den hochprofessionellen Trainingsgeräten der reha-line pro Linie ausgestattet. Diese medizinischen Trainingsgeräte wurden speziell für den Rehabilitationseinsatz entwickelt. Sie ermöglichen ein besonders gelenkschonendes, sicheres und feinstufig einstellbares Training – ideal für jedes Alter und jeden Fitnessstand.
Das erwartet Sie in unserer Praxis
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Gezielte Steigerung der Kraft
Wir trainieren genau die Muskelgruppen, die Ihre Gelenke und die Wirbelsäule stabilisieren. -
Individuelle Trainingssteuerung
Die Belastung wird exakt auf Ihren aktuellen Leistungsstand und Ihre Schmerzgrenze abgestimmt. -
Verbesserung der Koordination
Sie lernen Bewegungsabläufe unter Last sicher und sauber auszuführen, um Fehlbelastungen zu vermeiden. -
Langfristige Stabilität
Ein starkes Muskelkorsett schützt Sie nachhaltig vor Rückfällen und neuen Verspannungen im Alltag.
Patienteninformationen
Für Kassen-Patienten der Körperwerkstatt Birkenfeld gilt die Regelung gem. Heilmittelrichtlinie (HMR). Wird vom Arzt kein Datum auf der Verordnung eingetragen, muss die Therapie innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung beginnen. Deshalb bitte möglichst rasch das Rezept in unserer Praxis abgeben. Der Arzt kann eine kürzere oder längere Frist bestimmen, die er in das entsprechende Feld des Rezeptes einträgt. Nach Ablauf der genannten Frist verliert das Rezept seine Gültigkeit. Für die Abstände zwischen den einzelnen Leistungen (Behandlungsintervall) ist ebenfalls die Verordnung des Arztes maßgebend.
Die Versicherten-Karte: Nur mit korrekten Daten können Leistungen in der Physiopraxis mit den Krankenkassen abgerechnet werden. Bitte bringen Sie das Rezept mit. Das nötige „Kleingeld“ mitbringen: Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung müssen – sofern Sie nicht befreit sind – Zuzahlungen leisten. Sollten Sie befreit sein, benötigen wir die aktuelle Bescheinigung der Zuzahlungsbefreiung. Wir sind verpflichtet die Zuzahlung in vollständiger Höhe bereits zu Beginn der Behandlungen in der Körperwerkstatt einzubehalten. Denken Sie bitte daran, dass die Zuzahlungen nicht unsere Vergütungen erhöhen – im Gegenteil, sie werden mit dem Vergütungsanspruch der Krankenkasse verrechnet und erhöhen zusätzlich unseren organisatorischen Aufwand in der Praxis. Ab 01.01.2004 sind neben der 10%-igen Zuzahlung des Behandlungswertes auch eine Zuzahlung je Rezept von 10 € einzuziehen. Bsp. bei einer Verordnung über 6 Einheiten Krankengymnastik: ca. 27 €.