Manuelle Lymphdrainage
Sanfte Entstauung für spürbare Erleichterung
Wenn Schwellungen nach einer Operation, einer Verletzung oder aufgrund einer chronischen Erkrankung das Gewebe spannen, hilft eine gezielte Entstauungstherapie. In unserer Physiopraxis in Birkenfeld setzen wir die Manuelle Lymphdrainage ein, um den Abtransport gestauter Flüssigkeit zu fördern und das betroffene Gewebe spürbar zu entlasten.
In der Körperwerkstatt Birkenfeld nutzen wir sanfte Grifftechniken, um das Lymphgefäßsystem zu aktivieren und Ihren Heilungsprozess effektiv zu unterstützen. Durch diese gezielte Behandlung reduzieren wir Druckschmerzen in den betroffenen Körperregionen und verbessern damit nachhaltig Ihre Beweglichkeit im Alltag.
Das erwartet Sie in unserer Praxis
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Effektive Reduktion von Schwellungen
Wir unterstützen den Abfluss von Lymphflüssigkeit, um Ödeme im Körper gezielt zu verringern. -
Linderung von Spannungsgefühlen
Durch die Entstauung lässt der Druck im Gewebe nach, was zu einer unmittelbaren Schmerzlinderung führt. -
Unterstützung der Wundheilung
Besonders nach chirurgischen Eingriffen hilft die Therapie, den Regenerationsprozess zu beschleunigen. -
Verbesserte Stoffwechselfunktion
Die Aktivierung des Lymphgefäßsytems trägt dazu bei, Stoffwechselprodukte effizienter aus dem Gewebe abzutransportieren.
Patienteninformationen
Für Kassen-Patienten der Körperwerkstatt Birkenfeld gilt die Regelung gem. Heilmittelrichtlinie (HMR). Wird vom Arzt kein Datum auf der Verordnung eingetragen, muss die Therapie innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung beginnen. Deshalb bitte möglichst rasch das Rezept in unserer Praxis abgeben. Der Arzt kann eine kürzere oder längere Frist bestimmen, die er in das entsprechende Feld des Rezeptes einträgt. Nach Ablauf der genannten Frist verliert das Rezept seine Gültigkeit. Für die Abstände zwischen den einzelnen Leistungen (Behandlungsintervall) ist ebenfalls die Verordnung des Arztes maßgebend.
Die Versicherten-Karte: Nur mit korrekten Daten können Leistungen in der Physiopraxis mit den Krankenkassen abgerechnet werden. Bitte bringen Sie das Rezept mit. Das nötige „Kleingeld“ mitbringen: Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung müssen – sofern Sie nicht befreit sind – Zuzahlungen leisten. Sollten Sie befreit sein, benötigen wir die aktuelle Bescheinigung der Zuzahlungsbefreiung. Wir sind verpflichtet die Zuzahlung in vollständiger Höhe bereits zu Beginn der Behandlungen in der Körperwerkstatt einzubehalten. Denken Sie bitte daran, dass die Zuzahlungen nicht unsere Vergütungen erhöhen – im Gegenteil, sie werden mit dem Vergütungsanspruch der Krankenkasse verrechnet und erhöhen zusätzlich unseren organisatorischen Aufwand in der Praxis. Ab 01.01.2004 sind neben der 10%-igen Zuzahlung des Behandlungswertes auch eine Zuzahlung je Rezept von 10 € einzuziehen. Bsp. bei einer Verordnung über 6 Einheiten Krankengymnastik: ca. 27 €.