Krankengymnastik
in Birkenfeld
Aktiv zurück zu Ihrer natürlichen Beweglichkeit
Wenn jede Bewegung im Alltag zur Herausforderung wird, ist eine gezielte Physiotherapie in Birkenfeld der erste Schritt zur Besserung
In unserer Praxis kombinieren wir 25 Jahre Berufserfahrung mit modernen Therapieansätzen, um Ihre Beweglichkeit systematisch wiederherzustellen
Das erwartet Sie in unserer Praxis
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Wiederherstellung Ihrer Beweglichkeit
Wir fördern Ihre natürlichen Bewegungsabläufe, damit das Aufstehen, Gehen oder Greifen wieder leichter fällt. -
Gezielte Hilfe bei Schmerzen
Durch aktive und passive Übungen beruhigen wir gereizte Strukturen in Ihrer Muskulatur und Ihren Gelenken. -
Ein Plan für Ihren Fortschritt
Sie erhalten von uns verständliche Übungen, die exakt zu Ihrem Körper und Ihren Zielen passen. -
Schutz vor neuen Beschwerden
Wir kräftigen Ihren Körper so, dass Sie im Beruf und in der Freizeit weniger anfällig für Fehlbelastungen sind.
Patienteninformationen
Für Kassen-Patienten der Körperwerkstatt Birkenfeld gilt die Regelung gem. Heilmittelrichtlinie (HMR). Wird vom Arzt kein Datum auf der Verordnung eingetragen, muss die Therapie innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung beginnen. Deshalb bitte möglichst rasch das Rezept in unserer Praxis abgeben. Der Arzt kann eine kürzere oder längere Frist bestimmen, die er in das entsprechende Feld des Rezeptes einträgt. Nach Ablauf der genannten Frist verliert das Rezept seine Gültigkeit. Für die Abstände zwischen den einzelnen Leistungen (Behandlungsintervall) ist ebenfalls die Verordnung des Arztes maßgebend.
Die Versicherten-Karte: Nur mit korrekten Daten können Leistungen in der Physiopraxis mit den Krankenkassen abgerechnet werden. Bitte bringen Sie das Rezept mit. Das nötige „Kleingeld“ mitbringen: Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung müssen – sofern Sie nicht befreit sind – Zuzahlungen leisten. Sollten Sie befreit sein, benötigen wir die aktuelle Bescheinigung der Zuzahlungsbefreiung. Wir sind verpflichtet die Zuzahlung in vollständiger Höhe bereits zu Beginn der Behandlungen in der Körperwerkstatt einzubehalten. Denken Sie bitte daran, dass die Zuzahlungen nicht unsere Vergütungen erhöhen – im Gegenteil, sie werden mit dem Vergütungsanspruch der Krankenkasse verrechnet und erhöhen zusätzlich unseren organisatorischen Aufwand in der Praxis. Ab 01.01.2004 sind neben der 10%-igen Zuzahlung des Behandlungswertes auch eine Zuzahlung je Rezept von 10 € einzuziehen. Bsp. bei einer Verordnung über 6 Einheiten Krankengymnastik: ca. 27 €.