Schlingentischbehandlung
Entlastung und Schwerelosigkeit für Ihre Gelenke
Wenn jede Bewegung Schmerzen verursacht oder die Wirbelsäule unter ständigem Druck steht, bietet die Schlingentischbehandlung eine sofortige Erleichterung. In unserer Physiopraxis in Birkenfeld nutzen wir diese spezielle Therapieform, um Ihren Körper oder einzelne Extremitäten in Stoffschlingen aufzuhängen und so die Schwerkraft nahezu aufzuheben.
In der Körperwerkstatt Birkenfeld ermöglicht uns dieser Zustand der Schwerelosigkeit, betroffene Gelenke und Wirbelstrukturen sanft zu dehnen und zu mobilisieren, ohne die Strukturen zu belasten. Dies führt zu einer tiefgreifenden Entspannung der Muskulatur und schafft den nötigen Raum für eine schmerzfreie Therapie.
Das erwartet Sie in unserer Praxis
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Maximale Druckentlastung
Durch das Aufhängen im Schlingentisch werden Wirbelsäule und Gelenke spürbar entlastet und gestauchte Strukturen sanft gedehnt. -
Schmerzfreie Mobilisation
Die Aufhebung der Schwerkraft ermöglicht Bewegungen, die unter normalen Bedingungen zu schmerzhaft oder zu anstrengend wären. -
Gezielte Traktionsbehandlung
Wir nutzen den Schlingentisch für sanfte Zugreize, die besonders bei Bandscheibenbeschwerden oder Arthrose für Entlastung sorgen. -
Lockerung tiefer Muskelschichten
Die passive Lagerung hilft dabei, selbst hartnäckige und tiefsitzende Verspannungen durch sanftes Schwingen und Dehnen zu lösen.
Patienteninformationen
Für Kassen-Patienten der Körperwerkstatt Birkenfeld gilt die Regelung gem. Heilmittelrichtlinie (HMR). Wird vom Arzt kein Datum auf der Verordnung eingetragen, muss die Therapie innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung beginnen. Deshalb bitte möglichst rasch das Rezept in unserer Praxis abgeben. Der Arzt kann eine kürzere oder längere Frist bestimmen, die er in das entsprechende Feld des Rezeptes einträgt. Nach Ablauf der genannten Frist verliert das Rezept seine Gültigkeit. Für die Abstände zwischen den einzelnen Leistungen (Behandlungsintervall) ist ebenfalls die Verordnung des Arztes maßgebend.
Die Versicherten-Karte: Nur mit korrekten Daten können Leistungen in der Physiopraxis mit den Krankenkassen abgerechnet werden. Bitte bringen Sie das Rezept mit. Das nötige „Kleingeld“ mitbringen: Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung müssen – sofern Sie nicht befreit sind – Zuzahlungen leisten. Sollten Sie befreit sein, benötigen wir die aktuelle Bescheinigung der Zuzahlungsbefreiung. Wir sind verpflichtet die Zuzahlung in vollständiger Höhe bereits zu Beginn der Behandlungen in der Körperwerkstatt einzubehalten. Denken Sie bitte daran, dass die Zuzahlungen nicht unsere Vergütungen erhöhen – im Gegenteil, sie werden mit dem Vergütungsanspruch der Krankenkasse verrechnet und erhöhen zusätzlich unseren organisatorischen Aufwand in der Praxis. Ab 01.01.2004 sind neben der 10%-igen Zuzahlung des Behandlungswertes auch eine Zuzahlung je Rezept von 10 € einzuziehen. Bsp. bei einer Verordnung über 6 Einheiten Krankengymnastik: ca. 27 €.