Denke nicht darüber nach, warum Du krank geworden bist, sondern darüber, wie Du wieder gesund werden kannst.
Der Zugang zu unserer Praxis ist für Patienten und Kunden nur mit FFP2-Maske gestattet!
(Nicht mehr erlaubt sind Stoffmasken, diverse Alltagsmasken, Kleidungsteile und Gesichtsvisiere)
GUT ZU WISSEN
Liebe Patienten, wenn Sie Erkältungssymptome haben, bleiben Sie bitte zu Hause, sagen Sie ihren Behandlungstermin rechtzeitig ab!
RUND UM DIE HEILMITTELVERORDNUNG – TIPPS ZUM KASSENREZEPT
Der Behandlungsbeginn muss innerhalb 28 Tagen ab Ausstellungsdatum liegen, ansonsten verliert die Verordnung ihre Gültigkeit.
Die Verordnung hat eine Gültigkeit von 3 Monaten.
Gesetzlich Versicherte Patienten ab dem 18. Lebensjahr haben, sofern nicht von der Zuzahlung befreit, eine Zuzahlung von 10 € je Verordnung zuzüglich 10% des Rezeptwertes an die Physiopraxis zu zahlen. Die Praxis handelt diesbezüglich als Inkassostelle für Ihre Krankenkasse.
Vereinbarte Termine müssen bei Nichteinhaltung spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, ein nicht abgesagter Termin wird von uns gem. § 630a BGB in Rechnung gestellt.
Unser therapeutisches Leistungsspektrum
- Krankengymnastik
- Krankengymnastik am Gerät
- Neurophysiologische Therapie nach Bobath für Erwachsene
(z.B. Morbus Parkinson, MS, Schlaganfall, Hirninfarkt) - Manuelle Lymphdrainage (30 min, 45 min, 60min)
- Therapeut für Multiple Sklerose
- Faszientherapie
- CMD (Craniomandibuläre Dysfunktion) funktionelle und strukturelle Fehlfunktionen im Kausystem
- Klassische Massagetherapie
- Stoßwellentherapie
- Lasertherapie
- Infrarot- / Wärmetherapie (Heißluft)
- Elektro- und Ultraschalltherapie
- Medical Flossing
- Kinesiotape
- Schlingentischbehandlung
- Hausbesuche
Abrechnung unserer Leistungen erfolgt auf Rezept für gesetzliche Krankenkassen, Privatrezept und auf Rechnung.
Gerne stellen wir auch Gutscheine zum Verschenken aus.
Patienteninformation
Für Kassen-Patienten gilt die Regelung gem. Heilmittelrichtlinie (HMR): Wird vom Arzt kein Datum auf der Verordnung eingetragen, muss die Therapie innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung der Verordnung beginnen. Deshalb bitte möglichst rasch das Rezept in der Praxis abgeben. Der Arzt kann eine kürzere oder längere Frist bestimmen, die er in das entsprechende Feld des Rezeptes einträgt. Nach Ablauf der genannten Frist verliert das Rezept seine Gültigkeit. Für die Abstände zwischen den einzelnen Leistungen (Behandlungsintervall) ist ebenfalls die Verordnung des Arztes maßgebend.
Neben Motivation und dem Willen, gemeinsam das Therapieziel zu erreichen, sollte sportliche bzw. legere Kleidung mitgebracht werden. Für Ihre Behandlung stellen wir Ihnen ein frisches Handtuch zur Verfügung. Das zählt zur unserer selbstverständlichen Serviceleistung.
- Die Versicherten-Karte: Nur mit korrekten Daten können Leistungen mit den Krankenkassen abgerechnet werden.
- Bitte bringen Sie das Rezept mit.
Das nötige „Kleingeld“ mitbringen: Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung müssen – sofern Sie nicht befreit sind – Zuzahlungen leisten. Sollten Sie befreit sein, benötigen wir die aktuelle Bescheinigung der Zuzahlungsbefreiung. Wir sind verpflichtet die Zuzahlung in vollständiger Höhe bereits zu Beginn der Behandlungen einzubehalten. Denken Sie bitte daran, dass die Zuzahlungen nicht unsere Vergütungen erhöhen – im Gegenteil, sie werden mit dem Vergütungsanspruch der Krankenkasse verrechnet und erhöhen zusätzlich unseren organisatorischen Aufwand in der Praxis. Ab 01.01.2004 sind neben der 10%-igen Zuzahlung des Behandlungswertes auch eine Zuzahlung je Rezept von 10 € einzuziehen.
Bsp.: bei einer Verordnung über 6 Einheiten
Krankengymnastik | ca. 20 € |
Lymphdrainage | ca. 25 € bei 45 min |
Massage | ca. 17 € |
KG ZNS Bobath | ca. 25 € |
Die Heilmittelverordnung sieht für die Regelbehandlungszeit unterschiedliche Richtwerte vor – so sind es beispielsweise bei :
Massage | 15 – 20 Minuten |
Krankengymnastik | 15 – 25 Minuten |
Lymphdrainage | 30 – 60 Minuten (je nach Verordnung) |
KG-ZNS Bobath | 25 min |
– Die Vor- und Nachbereitung ist Bestandteil der Behandlungszeit –
Falls Sie einen Behandlungstermin nicht (rechtzeitig) wahrnehmen können, seien Sie bitte so fair, uns spätestens 24 Stunden vorher zu informieren, um uns Gelegenheit zu geben, den freigewordenen Termin anderweitig zu vergeben. Sollte uns dies nicht gelingen und sie haben ihren Termin nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt, müssen wir Ihnen den ausgefallenen Termin privat in Rechnung stellen.
Ja – sofern es sich um Maßnahmen der Fitness und des körperlichen Wohlbefindens handelt. Die einzelnen Leistungen und Kosten können Sie unserer Preisübersicht entnehmen.
Kontakt / Anfahrt
Körperwerkstatt Birkenfeld
Am Bahnhof 2
55765 Birkenfeld
Tel.: 06782 96 96
Fax: 06782 8 76 41 87
Mail: info(at)kw-bir(dot)de
Nutzen Sie unser Kontaktformular. Ihre über das Kontaktformular abgesendeten Daten und Angaben werden nur zum Zweck der Korrespondenz mit Ihnen gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.