Für Kassen-Patienten gilt die Regelung gem. Heilmittelrichtlinie (HMR): Wird vom Arzt kein Datum auf der Verordnung eingetragen, muss die Therapie innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung der Verordnung beginnen. Deshalb bitte möglichst rasch das Rezept in der Praxis abgeben. Der Arzt kann eine kürzere oder längere Frist bestimmen, die er in das entsprechende Feld des Rezeptes einträgt. Nach Ablauf der genannten Frist verliert das Rezept seine Gültigkeit. Für die Abstände zwischen den einzelnen Leistungen (Behandlungsintervall) ist ebenfalls die Verordnung des Arztes maßgebend.
Neben Motivation und dem Willen, gemeinsam das Therapieziel zu erreichen, sollte sportliche bzw. legere Kleidung mitgebracht werden. Für Ihre Behandlung stellen wir Ihnen ein frisches Handtuch zur Verfügung. Das zählt zur unserer selbstverständlichen Serviceleistung.
Das nötige "Kleingeld" mitbringen: Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung müssen - sofern Sie nicht befreit sind - Zuzahlungen leisten. Sollten Sie befreit sein, benötigen wir die aktuelle Bescheinigung der Zuzahlungsbefreiung. Wir sind verpflichtet die Zuzahlung in vollständiger Höhe bereits zu Beginn der Behandlungen einzubehalten. Denken Sie bitte daran, dass die Zuzahlungen nicht unsere Vergütungen erhöhen - im Gegenteil, sie werden mit dem Vergütungsanspruch der Krankenkasse verrechnet und erhöhen zusätzlich unseren organisatorischen Aufwand in der Praxis. Ab 01.01.2004 sind neben der 10%-igen Zuzahlung des Behandlungswertes auch eine Zuzahlung je Rezept von 10 € einzuziehen.
Bsp.: bei einer Verordnung über 6 Einheiten
Krankengymnastik |
ca. 20 € |
Lymphdrainage | ca. 25 € bei 45 min |
Massage | ca. 17 € |
KG ZNS Bobath |
ca. 25 € |
Die Heilmittelverordnung sieht für die Regelbehandlungszeit unterschiedliche Richtwerte vor - so sind es beispielsweise bei :
Massage | 15 - 20 Minuten |
Krankengymnastik | 15 - 25 Minuten |
Lymphdrainage | 30 - 60 Minuten (je nach Verordnung) |
KG-ZNS Bobath | 25 min |
- Die Vor- und Nachbereitung ist Bestandteil der Behandlungszeit -
Falls Sie einen Behandlungstermin nicht (rechtzeitig) wahrnehmen können, seien Sie bitte so fair, uns spätestens 24 Stunden vorher zu informieren, um uns Gelegenheit zu geben, den freigewordenen Termin anderweitig zu vergeben. Sollte uns dies nicht gelingen und sie haben ihren Termin nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt, müssen wir Ihnen den ausgefallenen Termin privat in Rechnung stellen.
Ja - sofern es sich um Maßnahmen der Fitness und des körperlichen Wohlbefindens handelt. Die einzelnen Leistungen und Kosten können Sie unserer Preisübersicht entnehmen.